Wege

"Um zu überzeugenden Lösungen zu kommen, muss man manchmal auch unkonventionelle Wege gehen."

Arzthaftungsrecht

Arzthaftung

"Zwischen Kunst und Fehlern liegen oft Stress und Überforderung, tragisch, wenn man selbst zum Betroffenen wird."

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Prüfung von Behandlungsfehlern

Beim Arzthaftungsrecht geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung.

Wir beraten Sie umfassend bei Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler und leiten entsprechende Schritte zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder deren Abwehr ein. Wir raten Patienten, die sich fehlerhaft oder unzureichend behandelt fühlen, etwaige Ansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser oder andere medizinische Einrichtungen anwaltlich/gutachterlich überprüfen zu lassen.

Geltendmachung zustehender Ansprüche

Aufgrund der oft schwerwiegenden Folgen derartiger Fehlverhalten legen wir viel Wert auf eine gewissenhafte Prüfung und das Beweisen von Behandlungsfehlern. Dabei stehen wir sowohl mit den behandelnden Ärzten als auch mit den Haftpflichtversicherern für die Geltendmachung der dem Patienten zustehenden Auskunfts-, Einsichts- und Herausgabeansprüchen in Kontakt.

Sowohl in Zusammenhang mit den Behandlungsverträgen als auch mit der deliktischen Haftung des Arztes oder Krankenhauses verfolgen wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihnen zustehende Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche.

Die uns in unserer Praxis immer wieder begegnende subjektive Hemmschwelle, gegen den eigenen Arzt vorzugehen, hat sich nach unserer praktischen Erfahrung als unbegründet erwiesen.

 

Ihre Ansprechpartner für Arzthaftungsrecht in Mülheim a. d. Ruhr sind:

Frau Rechtsanwältin Andrea Lampe